|
|
|
|
Baukoordination bedeutet im weitesten
Sinne eine Arbeitsvorbereitung im Bezug auf Arbeitssicherheit für
die gesamte Bauphase. Wenn sich jemand entscheidet, in irgendeiner Weise eine Bautätigkeit durchzuführen, so ist parallel zur Planung bereits die Überlegung anzustellen, wie die Arbeiten in weiterer Folge von den bauausführenden Firmen sicher durchgeführt werden können ohne dass sich diese gegenseitig gefährden. Wesentlicher Punkt bei der
Baukoordination im Bereich Planung ist die Erhebung der
Umgebungsbedingungen, Einbauten, Leitungen, Querungen und sonstigen
Einflüssen rund um den Diese Bedingungen sind von Baukoordinator, speziell vom Planungskoordinator, bereits in der Ausschreibung zu erheben und den anbietenden Firmen zur Kenntnis zu bringen. Der Planungskoordinator hat sich zu überlegen, wie und in welcher Reihenfolge, Arbeiten so ausgeführt werden dass sich die Arbeitnehmer nicht gegenseitig gefährden und wie Sicherheitseinrichtungen wie etwa Gerüste effizient genutzt werden können. Weiters ist die Aufgabe des Planungskoordinators, dass er alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen in die Ausschreibung aufnimmt, sodass im Zuge der Angebotserstellung jeder Professionist bzw. jeder Bauausführende weiß, wer welche Sicherheitseinrichtungen in welchem Zeitraum erstellt, sodass bei der Kalkulation über das Thema Sicherheit Klarheit herrscht.
Im Sigeplan soll auch eine Liste aller ausführenden oder am Bau beteiligten Personen oder Verantwortlichen wie Planungskoordinator, Baustellenkoordinator, Projektleiter, Bauherr, usw. samt erforderlichen Telefonnummern enthalten sein. Der Sigeplan ist im Prinzip ein Instrument zur Steuerung des Bauablaufes in punkto Sicherheit und damit eine Ergänzung zum Bauzeitplan und mit diesem untrennbar verbunden. Währen der Bauausführung ist der Baustellenkoordinator dafür verantwortlich, dass die Firmen den Sigeplan einhalten oder, falls sich der Bauablauf, aus welchen Gründen auch immer ändert, den Sigeplan entsprechend anzupassen damit die Sicherheit am Bau bis zum Bauende gewährleistet wird. Mit der gesamten Baukoordination
hat der Gesetzgeber den Bauherrn in die Verantwortung genommen, Der Bauherr kann diese Verantwortung selbstverständlich an geeignete Fachleute delegieren, die für ihn die Projektleitung, die Planungskoordination und Baustellenkoordination in ihrem Verantwortungsbereich durchführen. |
|